Was ist eine Trennungsvereinbarung?
Die Erstellung einer Trennungsvereinbarung wird dann relevant, wenn Sie und Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner sich trennen, indem Sie den gemeinsamen ehelichen Haushalt aufheben. Die Trennungszeit, die Sie damit einleiten, dient sozusagen als Test für eine mögliche spätere, endgültige Scheidung und bildet den Start für zwei getrennte Wege der Eheleute.
Gut zu wissen
Eine Trennung im alltäglichen Sprachgebrauch ist nicht dasselbe wie eine Ehetrennung im rechtlichen Sinne. Letztere ist von geringer praktischer Bedeutung und kommt nur in Ausnahmefällen in Frage, bspw. wenn die Eheleute aus religiösen Gründen eine eigentliche Scheidung ablehnen. Wenn wir in diesem Beitrag von Trennung sprechen, meinen wir damit die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts.
Damit Sie inskünftig getrennte Wege gehen können, ist es notwendig, gewisse Punkte zu klären, die sich durch Ihr Getrenntleben verändern. So ermöglicht eine Trennungsvereinbarung die Auseinandersetzung der Eheleute über Punkte wie Haushalt, Eigentum und Kinder. Die Trennungsvereinbarung erspart Ihnen die alltägliche Absprache und Auseinandersetzung im Hinblick auf diese Themen.
Um in strittigen Situationen oder bei Konflikten auf die Trennungsvereinbarung zurückgreifen zu können, sollten Sie diese unbedingt schriftlich festhalten. Dies auch aus dem Grund, dass Sie Ihre Ehegattin/Ihren Ehegatten beim Ausbleiben der vereinbarten Unterhaltszahlungen rechtlich dazu verpflichten können, Ihnen die Geldleistungen zu bezahlen.
Ihre Trennungsvereinbarung kann als Grundlage für eine spätere Scheidungskonvention dienen, sofern sich diese Regelung während der Trennung für Sie beide bewährt oder diese Regelung vom Gericht als beste Lösung beurteilt wird. Schliesslich wird in einer Trennungsvereinbarung auch explizit der Zeitpunkt festgehalten, seit wann die Ehegatten nicht mehr zusammenleben. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend, falls sich Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner der Durchführung eines Scheidungsverfahren widersetzt. In diesem Fall müssen Sie eine zweijährige Trennungsfrist abwarten, bis Sie die Scheidungsklage frühestens einreichen können.
Welche Arten von Trennungsvereinbarungen gibt es?
Man unterscheidet drei verschiedene Arten der Trennungsvereinbarung. Dabei hängt die Unterscheidung davon ab, ob Sie sich mit Ihrer Ehepartnerin/Ihrem Ehepartner bereits über alle Punkte einig, bloss teilweise einig oder gar nicht einig sind.
Sind Sie sich als Ehepaar bezüglich der zu regelnden Punkte über das Getrenntleben vollständig einig, muss Ihre Trennungsvereinbarung nicht gerichtlich genehmigt werden. Sie können sich daher untereinander im Dialog über die neuen Gegebenheiten absprechen und diese in einer schriftlichen Trennungsvereinbarung festhalten. Beispiele einer Trennungsvereinbarung finden Sie hier.
Sind Sie sich nicht über alle Punkte des Getrenntlebens einig, so hilft Ihnen das Gericht, eine Einigung zu finden.
Hierfür reichen Sie dem Gericht ein Trennungsbegehren ein, mit welchem Sie zum Ausdruck bringen, sich trennen zu wollen. Zudem können Sie eine Trennungsvereinbarung mit den Punkten, über die Sie sich bereits einig sind, ausfüllen und ebenfalls dem Gericht Ihres Wohnbezirks zusenden. Mit der Einreichung des Trennungsbegehrens beim Gericht startet das Eheschutzverfahren. Als Eheschutzverfahren wird es deshalb bezeichnet, weil die Ehe als solche weiter existiert, obwohl sie sich als Paar trennen.
Das Gericht genehmigt wenn möglich Ihre Anträge und ergänzt diese gemeinsam mit Ihnen. Insbesondere in Kinderbelangen sorgt das Gericht dafür, dass das Kind auch nach der Ehetrennung seiner Eltern einen weitgehend gleichen Lebensstandard wie zuvor führen kann.
Der Vorteil einer gerichtlich genehmigten Trennungsvereinbarung besteht darin, dass es einfacher ist, die festgelegten Unterhaltszahlungen durchzusetzen. Im Unterschied zu einer Trennungsvereinbarung, die autonom zwischen Ihnen und Ihrer Ehegattin/Ihrem Ehegatten festgelegt wird, gilt die gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung als sogenannter definitiver Rechtsöffnungstitel.
Sind Sie sich nicht einig und können sich auch im Eheschutzverfahren vor Gericht nicht einigen, so bestimmt das Gericht mittels Urteil über Ihre Trennungsfolgen.
Was müssen Sie in Ihrer Trennungsvereinbarung regeln?
Sie sollten alle nachfolgenden Punkte in einer Trennungsvereinbarung regeln. Wir empfehlen Ihnen, die Trennungsvereinbarung schriftlich festzuhalten. So können Sie bei Konflikten oder Uneinigkeit auf ein Beweisstück zurückgreifen.
Zuteilung der ehelichen Wohnung
Der erste Schritt einer Trennung ist die Auflösung des gemeinsamen Haushalts. Das heisst, Sie müssen regeln, wer in der gemeinsamen Wohnung verbleiben darf und wer wann ausziehen wird.
Zuteilung der elterlichen Obhut
Wenn Sie Kinder haben, müssen Sie gemeinsam die Zuteilung der elterlichen Obhut bestimmen. Das heisst, Sie müssen regeln, wer die Kinder an welchen Wochentagen betreut. Weiter sollten Sie regeln, wo diese Betreuung stattfinden soll, sprich wo die Kinder an welchen Tagen wohnen sollen.
Weiterführende Informationen: Scheidung mit Kind
Besuchsrecht / Betreuungsregelung
Wohnen die Kinder nur bei einem Elternteil, müssen Sie vereinbaren, wann der andere Elternteil die Kinder sehen und betreuen darf. Hierbei ist es nützlich aufzuführen, wie die Betreuung der Kinder bisher durch Sie beide wahrgenommen wurde.
Sind Ihre Kinder noch in einem Alter, in dem sie gemeinsam mit Ihnen die Ferien verbringen, sollten Sie auch regeln, wie viele Wochen jeder Elternteil die Kinder während der Ferien betreuen darf oder für die Kinderbetreuung verantwortlich ist.
Weiterführende Informationen: Scheidung mit Kind
Kindesunterhalt
Da Sie gemeinsam, jeder nach seinen Kräften und Möglichkeiten, finanziell für Ihre Kinder aufzukommen haben, müssen Sie regeln, wer die Kosten der Kinder zu welchem Anteil übernimmt. Sie müssen also festlegen, wer wie viel Kindesunterhalt zu bezahlen hat. Der Kindesunterhalt setzt sich zusammen aus dem Barunterhalt (direkte Auslagen für ein Kind wie z.B. Kleidung, Nahrung, Wohnung etc.) und dem Betreuungsunterhalt (dieser dient der Deckung der finanziellen Einbussen, die durch eine verminderte Erwerbstätigkeit aufgrund der Kinderbetreuung entstehen).
Weiterführende Informationen: Scheidung mit Kind
Ehegattenunterhalt
Da Sie weiterhin verheiratet sind, sind Sie auch weiterhin finanziell füreinander verantwortlich. Daher müssen Sie vereinbaren, wer der anderen Ehegattin/dem anderen Ehegatten allenfalls finanziell unter die Arme greifen muss. Grundsätzlich gilt, dass der bisherige eheliche Lebensstandard auch bei Getrenntleben weitergeführt werden kann. Es ist allerdings zu beachten, dass nach einer Trennung Mehrkosten anfallen. So sind beispielsweise zwei Wohnungen erforderlich und zudem erhöhen sich die alltäglichen Ausgabenpositionen (Nahrung etc.). Deshalb müssen Sie unter Umständen Einbussen gegenüber dem früheren gemeinsamen Lebensstandard hinnehmen.
Gütertrennung
Die Gütertrennung wird vorgenommen, wenn eine Ehegattin/ein Ehegatte ein Eheschutzgesuch beim Gericht einreicht und einen entsprechender Antrag stellt. Bei einer Trennung, die ohne das Gericht stattfindet, müssen Sie Ihre Gütertrennung von einer Notarin/einem Notar beglaubigen lassen. Die eigentliche güterrechtliche Auseinandersetzung findet erst im Zeitpunkt der Scheidung statt. Die Gütertrennung dient dazu, zu verhindern, dass die Errungenschaft, die ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Eheschutzgesuchs anfällt, nicht mehr geteilt werden muss.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die ehelichen Güter (d.h., die Gegenstände, die Ihnen als Ehepaar gehören) in ein Inventar aufzunehmen und die Güter untereinander aufzuteilen. Dies erleichtert die güterrechtliche Auseinandersetzung bei einem allfälligen späteren Scheidungsverfahren und verschafft Klarheit in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse.
Weiterführende Informationen: Güterrechtliche Auseinandersetzung
Steuern
Um nach der Trennung nicht mehr gemeinsam besteuert zu werden, müssen Sie Ihre Trennung bei Ihrer Gemeinde melden. Massgebend ist, ob sie am Ende der Steuerperiode, d.h. am 31. Dezember des jeweiligen Steuerjahres, nicht mehr mit Ihrer Ehegattin/Ihrem Ehegatten zusammenleben. Dementsprechend werden Sie rückwirkend ab dem 1. Januar des Jahres der Trennung getrennt besteuert.
Zudem sollten Sie vereinbaren, wie die noch von Ihnen gemeinsam geschuldeten Steuern von Ihnen beiden bezahlt werden.
Gerichtskosten
Sollten Sie (in Zukunft) einen gerichtlichen Eheschutz in Anspruch nehmen oder sich scheiden lassen, müssen Sie regeln, wie Sie die dabei entstehenden Gerichtskosten untereinander aufteilen wollen.
Finanzielle Grundlage der Vereinbarung
Ausgangspunkt der Trennungsvereinbarung und der damit zu klärenden Punkte sind die finanziellen Verhältnisse der Eheleute. Damit klar ist, auf welcher finanzieller Grundlage die Trennungsvereinbarung erstellt wird, sollten Sie die finanziellen Verhältnisse der Ehegatten und Kinder festhalten.
Erfassen Sie hierzu Ihr Einkommen sowie Ihr vorhandenes Vermögen.
Aufstellung des Notbedarfs
Damit Sie eine Zuteilung der Kostendeckung vornehmen können, ist es erforderlich herauszufinden, wie viel Geld jedes Familienmitglied monatlich benötigt, um seine Lebenshaltungskosten zu decken.
Schreiben Sie daher für jedes Familienmitglied auf, wie viel dessen jeweiliger Mietanteil beträgt und wie hoch die Kosten für Krankenkasse, Versicherungen, Verpflegung, öffentlicher Verkehr, (Fremd-) Betreuung, Hobbies und Kommunikation sind.
Dieser Notbedarf muss gedeckt werden können. Hierfür sind beide Eheleute gemeinsam verantwortlich. Bei knappen finanziellen Verhältnissen ist in jedem Fall zuerst der Notbedarf der Kinder zu decken.
Wie gehen Sie beim Abschluss der Trennungsvereinbarung am besten vor?
Eine Trennung ist für alle Beteiligten eine grosse emotionale Belastung. Dennoch sollten Sie die Angelegenheiten, die es aus rechtlicher Sicht zu klären gilt, sachlich regeln. Nur so vermeiden Sie mögliche zukünftige Probleme möglichst schon zu Beginn.
Weil in der Hitze des Gefechts selten alle Beteiligten einen ruhigen Kopf bewahren, kann es sich lohnen, zur eigenen Entlastung oder Unterstützung rechtliche Beratung heranzuziehen.
Um die Fronten nicht von Beginn an zu verhärten, kann eine Mediation hilfreich sein. Dabei setzen Sie sich zu Dritt mit einer Mediatorin/einem Mediator hin. Die Mediatorin/der Mediator vermittelt zwischen Ihnen beiden und unterstützt Sie beim Erstellen einer einvernehmlichen Trennungsvereinbarung. Zur Durchführung einer Mediation eignet sich auch eine Anwältin/ein Anwalt mit Zusatzausbildung in Mediation.
Sofern es für Sie möglich ist, sich zu zweit hinzusetzen, so gehen Sie am besten die zu regelnden Punkte gemeinsam durch und einigen sich schriftlich auf eine Lösung, die für Sie beide stimmt.
Was sind Ihre Rechte und Pflichten?
Während einer Trennung sind sie als Eheleute weiterhin zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet. Sie sind, sofern Sie notariell nichts anderes regeln, weiterhin erbberechtigt im Falle des Todes Ihrer Ehegattin/Ihres Ehegatten und haben weiterhin sozialversicherungsrechtliche Ansprüche gegeneinander. Allerdings haben Sie ab dem Zeitpunkt der Trennung keinen Anspruch mehr am angesparten Guthaben der Pensionskasse der jeweils anderen Person.
Damit Sie wissen, welche Rechte und Pflichten Sie vor, während und nach einer Trennung haben, lohnt es sich, einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin zu konsultieren. Mit professioneller Unterstützung erreichen Sie, dass Sie beispielsweise erfahren, wie Ihre konkreten Rechte in Bezug auf die Betreuung Ihres Kindes aussehen und ob Sie Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch Ihre Ehepartnerin/Ihren Ehepartner haben. Sie erfahren auch, ob Sie in der ehelichen Wohnung verbleiben dürfen, falls diese Ihrer Ehepartnerin/Ihrem Ehepartner gehört, und wie Sie im Streitfall vorgehen sollten.
Endet eine Trennung immer in einer Scheidung?
Eine Trennung bildet in der Regel die Vorbereitung auf eine Ehescheidung. Es kann aber durchaus sein, dass Sie sich aus verschiedenen Gründen nicht scheiden lassen wollen. In diesem Fall ist es Ihnen möglich, bis auf weiteres getrennt zu leben, ohne die Scheidung zu beantragen.
Es kann aber auch sein, dass Sie sich während einer Trennung wieder näher kommen und den Beschluss fassen, es noch einmal miteinander probieren zu wollen. Dann können Sie die Trennungsvereinbarung wieder aufheben und einen neuen gemeinsamen Haushalt gründen. Die für das Getrenntleben angeordneten Massnahmen fallen mit Ausnahme der Gütertrennung und allenfalls getroffenen Kindesschutzmassnahmen dahin.
Jurata wünscht Ihnen alles Gute und unterstützt Sie jederzeit gerne.