Marke schützen?

Mit den erfahrenen Markenanwälten von Jurata® ist Ihre Marke im Handumdrehen angemeldet. Und zwar zum garantierten Fixpreis.

Jurata® ist bekannt aus

Jurata® ist bekannt aus

Ihre Vorteile mit Jurata®

Schnelle Markenanmeldung

Wir haben die Anmeldung der Marke maximal vereinfacht, damit der Prozess schnell und effizient abläuft.

Beratung inklusive

Unsere Markenanwälte stehen Ihnen im Rahmen des Markenpakets ohne Zusatzkosten für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung. So bleiben keine Fragen offen.

Fixpreisgarantie

Keine bösen Überraschungen – denn mit unseren garantierten Fixpreisen haben Sie jederzeit volle Preistransparenz.

Top-Experten

Geprüfte Markenexperten aus dem grössten Schweizer Anwaltsnetzwerk kümmern sich um Ihre Markeneintragung.

So läuft die Markeneintragung ab

Wir haben intensiv daran gearbeitet, die Eintragung Ihrer Marke so einfach wie möglich zu gestalten. Die Eintragung läuft mit Jurata® in fünf einfachen Schritten ab, die in unseren Markenpaketen inbegriffen sind. Sie müssen sich um nichts kümmern, ausser um die Konzeption Ihrer Marke.

Schritt 1
Daten online erfassen

Unsere Datenerfassung haben wir für Sie intuitiv und übersichtlich aufgebaut, damit Sie Ihre Daten so einfach wie möglich in wenigen Minuten erfassen können. Auch wenn Sie gewisse Angaben noch nicht kennen, können Sie die Erfassung vornehmen. 

Schritt 2
Beratung vom Markenanwalt

Ein Markenanwalt von Jurata® berät Sie vollumfänglich zu all Ihren Fragen, damit Sie bestens vorbereitet sind. Im Gespräch klären Sie alle Details zu Ihrer Markeneintragung. Für das Gespräch werden keine zusätzlichen Kosten erhoben.

Schritt 3
Vorbereitung der Anmeldung

Der Markenanwalt prüft Ihre Angaben sorgfältig und klärt allfällige Unklarheiten. Zudem nimmt der Anwalt eine sogenannte Identitätsrecherche vor, um sicherzustellen, dass die gewünschte Marke nicht bereits von jemand anderem eingetragen wurde. Dann bereitet der Markenanwalt die Anmeldung Ihrer Marke vor.

Schritt 4
Einreichen der Anmeldung

Sobald alles bereit ist, reicht der Markenanwalt die Anmeldung Ihrer Marke beim Institut für Geistiges Eigentum ein und überwacht den weiteren Ablauf der Markeneintragung. Falls nötig, beantwortet der Markenanwalt Korrespondenz mit den Behörden und nimmt Stellung zu Beanstandungen des Waren- & Dienstleistungsverzeichnisses.

Schritt 5
Gewünschter Schutz

Ihre Marke wird in den Ländern und Klassen, in denen Sie eine Anmeldung gewünscht haben, eingetragen und geschützt. Von nun an können Sie sich wirksam zur Wehr setzen, wenn ein Konkurrent Ihre Marke oder eine ähnliche Marke verwendet.

Schritt 6
Markenüberwachung (optional)

Gegen eine geringe jährliche Gebühr haben Sie die Möglichkeit, das Markenregister von einem Markenanwalt konstant auf Neueintragungen von ähnlichen Marken überwachen zu lassen. Dadurch erfahren Sie umgehend von möglichen Verletzungen Ihrer Marke und können so entscheiden, ob Sie gegen den Verletzer vorgehen möchten.

Unsere Markenpakete

Standard-Paket

CHF
450

Inbegriffen

Nicht Inbegriffen

Jurata®-Garantie

Premium-Paket

CHF
900

Inbegriffen

Nicht Inbegriffen

Jurata®-Garantie

Preise exkl. Mehrwertsteuer

Wertvolle Zusatzservices

Markenüberwachung

CHF 300 pro Jahr und Marke

Inbegriffen

Nicht Inbegriffen

Zusätzliche Marke

CHF 200 pro Marke

Nicht Inbegriffen

Internationale Anmeldung

CHF 200 pro Marke

Nicht Inbegriffen

Preise exkl. Mehrwertsteuer

Das sagen unsere Kunden

Wir sprechen die Sprache von Selbständigen, KMU und Startups. Dies ermöglicht eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Antworten auf Ihre Fragen

Die häufigsten Fragen zu unserem Angebot beantworten wir Ihnen hier. Sie finden nicht, wonach Sie suchen? Zögern Sie nicht, uns direkt anzusprechen. Wir sind jederzeit gerne für Sie da. All Ihre Fragen können Sie auch anlässlich des ausführlichen Beratungsgesprächs im Rahmen des von Ihnen gewählten Markenpakets mit unseren Markenanwälten klären.

Die Gebühr für die Hinterlegung einer Marke in drei Waren- & Dienstleistungsklassen in der Schweiz beträgt CHF 550. Jede zusätzliche Waren- & Dienstleistungsklasse, für welche die Marke eingetragen werden soll, wird vom Institut für Geistiges Eigentum mit CHF 100 in Rechnung gestellt. Die Gebühr deckt die Markeneintragung für einen Zeitraum von 10 Jahren ab. Nach Ablauf der 10 Jahre kann die Eintragung für CHF 700 jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden. Die Hinterlegungs- und Verlängerungsgebühren des Instituts für Geistiges Eigentum sind nicht in unseren Paketpreisen enthalten.

Die internationale Erstreckung ist mit verschiedenen Gebühren verbunden. Die Bearbeitungsgebühr des Instituts für Geistiges Eigentum beträgt CHF 100. Hinzu kommt eine Grundgebühr von CHF 653 der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (OMPI). Schliesslich wird für jedes Land, auf das die Marke erstreckt werden soll, eine weitere Ergänzungsgebühr fällig. Für viele Länder beträgt diese Gebühr CHF 100, für gewisse Länder kommt eine abweichende Gebühr zur Anwendung. Insgesamt kostet eine internationale Erstreckung damit mindestens CHF 500. Die Bearbeitungsgebühr des Instituts für Geistiges Eigentum, sowie die Gebühren der Weltorganisation für Geistiges Eigentum sind nicht in unseren Paketpreisen enthalten.

Beim Branding stehen zunächst Fragen aus dem Marketingbereich im Vordergrund. Allerdings dürfen die rechtlichen Aspekte dabei nicht vergessen gehen: Eine ordentliche Markenrecherche ist sehr wichtig, um zu vermeiden, dass später ein Rebranding erforderlich wird, weil die Markenrechte eines anderen Unternehmens verletzt werden. Soll eine Marke eingetragen werden, muss zuvor sichergestellt werden, dass die Marke überhaupt registriert werden kann. Marken dürfen bspw. nicht irreführend oder beschreibend für die angebotenen Dienstleistungen sein. Um eine möglichst starke Marke zu kreieren, mit der Nachahmer effizient abgewehrt werden können, sollte die Marke zudem möglichst unterscheidungskräftig sein.

Nein, eine Marke ist nicht zwingend notwendig, um Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten. Dies gilt in einem gewissen, engen Umfang selbst dann, wenn nachträglich ein Konkurrent den Brand Ihres Unternehmens als Marke schützen lässt. Dazu müssen Sie jedoch nachweisen können, dass die Marke in der Vergangenheit für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen benutzt wurde. Eine Eintragung ist aber in vielen Fällen sinnvoll und bewahrt Sie vor zukünftigem Ärger.

Dies ist stark vom Verwendungszweck abhängig. Grundsätzlich gilt: Je stärker der Brand ist, desto sinnvoller ist eine Markeneintragung. Je mehr sich der Unternehmenswert auf die Qualität der Waren oder Dienstleistungen stützt und nicht auf deren Einzigartigkeit auf dem Markt, desto nützlicher ist die Marke. Allgemein kann auch gesagt werden, dass eine Marke für Unternehmen im B2C-Geschäft (Business to Consumer) mit einem grossen Kundenkreis nützlicher ist als für Unternehmen mit wenigen, spezialisierten Geschäftskunden, die Ihr Unternehmen persönlich kennen. Zu berücksichtigen ist auch, auf welchen Märkten das Unternehmen tätig ist.

Ihr Unternehmen kann die Marke für alle Waren und Dienstleistungen verwenden, für die sie eingetragen wurde. Gleichzeitig und ganz zentral ist aber, dass sich Ihr Unternehmen nun gegen Neueintragungen oder die Verwendung ähnlicher Brands wehren kann,  um eine Schwächung der eigenen Marke zu verhindern. Dies bedingt, dass Neuregistrierungen überwacht werden und dadurch entdeckte Verletzer über die Rechte Ihres Unternehmens informiert und darauf hingewiesen werden, dass sie bestehende Markenrechte verletzen. So können Sie entscheiden, ob Sie rechtliche Schritte gegen den Verletzer einleiten wollen. Mit einer eingetragenen Marke besteht auch die Möglichkeit, Ihre Marke bspw. durch Lizenzierung zu kapitalisieren.

Im Rahmen des Eintragungsverfahrens einer Schweizer Marke prüft das Institut für Geistiges Eigentum nicht, ob Sie mit Ihrer Markeneintragung anderer, bereits früher registrierter Marken verletzen könnten. Eine Markenverletzung kann unter Umständen aber zu hohen Kosten führen: Widerspruchskosten, eventuell Schadenersatz und ein kostspieliges Zivilverfahren. Ein bestehender Markeninhaber kann ein Zivilverfahren auch noch lange nach einer Markeneintragung anstrengen, wenn Sie bereits viel Zeit und Geld in den Aufbau Ihrer Marke investiert haben. Deshalb ist zu empfehlen, vor der Anmeldung Ihrer Marke eine sogenannte Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen. Dabei wird umfassend untersucht, ob ähnliche oder gar identische Marken bereits angemeldet oder eingetragen wurden. Dies gilt für Wortmarken ebenso wie für Bildmarken oder Wort-Bild-Marken.

Damit Sie Ihre Marke wirksam verteidigen können, müssen Sie aktiv darüber informiert werden, wenn ein Konkurrent eine identische oder ähnliche Marke zur Eintragung anmeldet. Dies bedingt, dass Sie das Markenregister im Sinne eines konstanten Monitorings aktiv überwachen oder von einem Spezialisten überwachen lassen.

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