Marke schützen?
Mit den erfahrenen Markenanwälten von Jurata® ist Ihre Marke im Handumdrehen angemeldet. Und zwar zum garantierten Fixpreis.
Ihre Vorteile mit Jurata®
Schnelle Markenanmeldung
Wir haben die Anmeldung der Marke maximal vereinfacht, damit der Prozess schnell und effizient abläuft.
Beratung inklusive
Unsere Markenanwälte stehen Ihnen im Rahmen des Markenpakets ohne Zusatzkosten für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung. So bleiben keine Fragen offen.
Fixpreisgarantie
Keine bösen Überraschungen – denn mit unseren garantierten Fixpreisen haben Sie jederzeit volle Preistransparenz.
Top-Experten
Geprüfte Markenexperten aus dem grössten Schweizer Anwaltsnetzwerk kümmern sich um Ihre Markeneintragung.
So läuft die Markeneintragung ab
Wir haben intensiv daran gearbeitet, die Eintragung Ihrer Marke so einfach wie möglich zu gestalten. Die Eintragung läuft mit Jurata® in fünf einfachen Schritten ab, die in unseren Markenpaketen inbegriffen sind. Sie müssen sich um nichts kümmern, ausser um die Konzeption Ihrer Marke.
Unsere Datenerfassung haben wir für Sie intuitiv und übersichtlich aufgebaut, damit Sie Ihre Daten so einfach wie möglich in wenigen Minuten erfassen können. Auch wenn Sie gewisse Angaben noch nicht kennen, können Sie die Erfassung vornehmen.
Ein Markenanwalt von Jurata® berät Sie vollumfänglich zu all Ihren Fragen, damit Sie bestens vorbereitet sind. Im Gespräch klären Sie alle Details zu Ihrer Markeneintragung. Für das Gespräch werden keine zusätzlichen Kosten erhoben.
Der Markenanwalt prüft Ihre Angaben sorgfältig und klärt allfällige Unklarheiten. Zudem nimmt der Anwalt eine sogenannte Identitätsrecherche vor, um sicherzustellen, dass die gewünschte Marke nicht bereits von jemand anderem eingetragen wurde. Dann bereitet der Markenanwalt die Anmeldung Ihrer Marke vor.
Sobald alles bereit ist, reicht der Markenanwalt die Anmeldung Ihrer Marke beim Institut für Geistiges Eigentum ein und überwacht den weiteren Ablauf der Markeneintragung. Falls nötig, beantwortet der Markenanwalt Korrespondenz mit den Behörden und nimmt Stellung zu Beanstandungen des Waren- & Dienstleistungsverzeichnisses.
Ihre Marke wird in den Ländern und Klassen, in denen Sie eine Anmeldung gewünscht haben, eingetragen und geschützt. Von nun an können Sie sich wirksam zur Wehr setzen, wenn ein Konkurrent Ihre Marke oder eine ähnliche Marke verwendet.
Gegen eine geringe jährliche Gebühr haben Sie die Möglichkeit, das Markenregister von einem Markenanwalt konstant auf Neueintragungen von ähnlichen Marken überwachen zu lassen. Dadurch erfahren Sie umgehend von möglichen Verletzungen Ihrer Marke und können so entscheiden, ob Sie gegen den Verletzer vorgehen möchten.
Unsere Markenpakete
Standard-Paket
Inbegriffen
- Ausführliches Beratungsgespräch mit Markenanwalt
- Erstellung des Waren- & Dienstleistungsverzeichnisses
- Identitätsrecherche
- Anmeldung beim Institut für Geistiges Eigentum
- Bearbeitung von Beanstandungen des Institut für Geistiges Eigentum betreffend das Waren- & Dienstleistungsverzeichnis
- Verwaltung der Marke sowie Korrespondenz mit dem Institut für Geistiges Eigentum während 10 Jahren
- Kostenlose Ersteinschätzung bei Markenkonflikten
Nicht Inbegriffen
- Anmeldegebühren des Instituts für Geistiges Eigentum
Jurata®-Garantie
- Falls Sie sich nach dem Beratungsgespräch entscheiden, die Marke doch nicht eintragen zu lassen, erhalten Sie 50% des Paketpreises zurückerstattet.
Premium-Paket
Inbegriffen
- Alle Leistungen des Standard-Pakets
- Umfassende Ähnlichkeitsrecherche für eine Marke (berücksichtigt werden Schweizer Marken, internationale Registrierungen in der Schweiz sowie Unionsmarken)
- Bericht über ähnliche Marken und Hindernisse für eine Marke
Nicht Inbegriffen
- Anmeldegebühren des Instituts für Geistiges Eigentum
Jurata®-Garantie
- Falls Sie sich nach dem Beratungsgespräch entscheiden, die Marke doch nicht eintragen zu lassen, erhalten Sie 50% des Paketpreises zurückerstattet.
Preise exkl. Mehrwertsteuer
Wertvolle Zusatzservices
Markenüberwachung
Inbegriffen
- Dauerhafte Überwachung des Markenregisters auf identische oder ähnliche Neueintragungen
- Benachrichtigung bei drohender Verletzung Ihrer Marke
- Ersteinschätzung durch Markenanwalt betreffend mögliche rechtliche Schritte
Nicht Inbegriffen
- Einleitung von rechtlichen Schritten gegen den Verletzer
Zusätzliche Marke
- Anmeldung einer zusätzlichen Marke (bspw. Wort-/Bildmarke zusätzlich zu einer Wortmarke) für dieselben Waren & Dienstleistungen
Nicht Inbegriffen
- Anmeldegebühren des Instituts für Geistiges Eigentum
Internationale Anmeldung
- Ausführliche Beratung betreffend internationale Erstreckung mit Markenanwalt
- Erstreckung Ihrer Markenanmeldung auf andere Länder durch Markenanwalt
Nicht Inbegriffen
- Erstreckungsgebühren des Instituts für Geistiges Eigentum, der OMPI sowie der einzelnen Länder
Preise exkl. Mehrwertsteuer
Das sagen unsere Kunden
Wir sprechen die Sprache von Selbständigen, KMU und Startups. Dies ermöglicht eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Antworten auf Ihre Fragen
Die Gebühr für die Hinterlegung einer Marke in drei Waren- & Dienstleistungsklassen in der Schweiz beträgt CHF 550. Jede zusätzliche Waren- & Dienstleistungsklasse, für welche die Marke eingetragen werden soll, wird vom Institut für Geistiges Eigentum mit CHF 100 in Rechnung gestellt. Die Gebühr deckt die Markeneintragung für einen Zeitraum von 10 Jahren ab. Nach Ablauf der 10 Jahre kann die Eintragung für CHF 700 jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden. Die Hinterlegungs- und Verlängerungsgebühren des Instituts für Geistiges Eigentum sind nicht in unseren Paketpreisen enthalten.
Die internationale Erstreckung ist mit verschiedenen Gebühren verbunden. Die Bearbeitungsgebühr des Instituts für Geistiges Eigentum beträgt CHF 100. Hinzu kommt eine Grundgebühr von CHF 653 der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (OMPI). Schliesslich wird für jedes Land, auf das die Marke erstreckt werden soll, eine weitere Ergänzungsgebühr fällig. Für viele Länder beträgt diese Gebühr CHF 100, für gewisse Länder kommt eine abweichende Gebühr zur Anwendung. Insgesamt kostet eine internationale Erstreckung damit mindestens CHF 500. Die Bearbeitungsgebühr des Instituts für Geistiges Eigentum, sowie die Gebühren der Weltorganisation für Geistiges Eigentum sind nicht in unseren Paketpreisen enthalten.
Beim Branding stehen zunächst Fragen aus dem Marketingbereich im Vordergrund. Allerdings dürfen die rechtlichen Aspekte dabei nicht vergessen gehen: Eine ordentliche Markenrecherche ist sehr wichtig, um zu vermeiden, dass später ein Rebranding erforderlich wird, weil die Markenrechte eines anderen Unternehmens verletzt werden. Soll eine Marke eingetragen werden, muss zuvor sichergestellt werden, dass die Marke überhaupt registriert werden kann. Marken dürfen bspw. nicht irreführend oder beschreibend für die angebotenen Dienstleistungen sein. Um eine möglichst starke Marke zu kreieren, mit der Nachahmer effizient abgewehrt werden können, sollte die Marke zudem möglichst unterscheidungskräftig sein.
Nein, eine Marke ist nicht zwingend notwendig, um Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten. Dies gilt in einem gewissen, engen Umfang selbst dann, wenn nachträglich ein Konkurrent den Brand Ihres Unternehmens als Marke schützen lässt. Dazu müssen Sie jedoch nachweisen können, dass die Marke in der Vergangenheit für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen benutzt wurde. Eine Eintragung ist aber in vielen Fällen sinnvoll und bewahrt Sie vor zukünftigem Ärger.
Dies ist stark vom Verwendungszweck abhängig. Grundsätzlich gilt: Je stärker der Brand ist, desto sinnvoller ist eine Markeneintragung. Je mehr sich der Unternehmenswert auf die Qualität der Waren oder Dienstleistungen stützt und nicht auf deren Einzigartigkeit auf dem Markt, desto nützlicher ist die Marke. Allgemein kann auch gesagt werden, dass eine Marke für Unternehmen im B2C-Geschäft (Business to Consumer) mit einem grossen Kundenkreis nützlicher ist als für Unternehmen mit wenigen, spezialisierten Geschäftskunden, die Ihr Unternehmen persönlich kennen. Zu berücksichtigen ist auch, auf welchen Märkten das Unternehmen tätig ist.
Ihr Unternehmen kann die Marke für alle Waren und Dienstleistungen verwenden, für die sie eingetragen wurde. Gleichzeitig und ganz zentral ist aber, dass sich Ihr Unternehmen nun gegen Neueintragungen oder die Verwendung ähnlicher Brands wehren kann, um eine Schwächung der eigenen Marke zu verhindern. Dies bedingt, dass Neuregistrierungen überwacht werden und dadurch entdeckte Verletzer über die Rechte Ihres Unternehmens informiert und darauf hingewiesen werden, dass sie bestehende Markenrechte verletzen. So können Sie entscheiden, ob Sie rechtliche Schritte gegen den Verletzer einleiten wollen. Mit einer eingetragenen Marke besteht auch die Möglichkeit, Ihre Marke bspw. durch Lizenzierung zu kapitalisieren.
Im Rahmen des Eintragungsverfahrens einer Schweizer Marke prüft das Institut für Geistiges Eigentum nicht, ob Sie mit Ihrer Markeneintragung anderer, bereits früher registrierter Marken verletzen könnten. Eine Markenverletzung kann unter Umständen aber zu hohen Kosten führen: Widerspruchskosten, eventuell Schadenersatz und ein kostspieliges Zivilverfahren. Ein bestehender Markeninhaber kann ein Zivilverfahren auch noch lange nach einer Markeneintragung anstrengen, wenn Sie bereits viel Zeit und Geld in den Aufbau Ihrer Marke investiert haben. Deshalb ist zu empfehlen, vor der Anmeldung Ihrer Marke eine sogenannte Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen. Dabei wird umfassend untersucht, ob ähnliche oder gar identische Marken bereits angemeldet oder eingetragen wurden. Dies gilt für Wortmarken ebenso wie für Bildmarken oder Wort-Bild-Marken.
Damit Sie Ihre Marke wirksam verteidigen können, müssen Sie aktiv darüber informiert werden, wenn ein Konkurrent eine identische oder ähnliche Marke zur Eintragung anmeldet. Dies bedingt, dass Sie das Markenregister im Sinne eines konstanten Monitorings aktiv überwachen oder von einem Spezialisten überwachen lassen.